Kinderbezogene Steuervergünstigungen bei einem wöchentlichen Wechselmodell für die Betreuung eines gemeinsamen Kindes
| Rechtstipp
Für die Erziehung von Kindern und deren Betreuung gibt es seit jeher die typischen Ansätze von Kindergeld, Kinderfreibetrag, Betreuungsfreibetrag und auch Kinderbetreuungskosten sowie bei Alleinerziehenden einen Entlastungsbetrag und noch weitere Abzugsbeträge. Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann grundsätzlich der geltend machen, der das Kind in seiner Wohnung gemeldet hat, für das ihm Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag zusteht. Ist ein Kind nun in beiden Haushalten gemeldet, sollen die Eltern bestimmen, wer den Entlastungsbetrag erhält. Fehlt eine solche Bestimmung, bekommt derjenige Elternteil den Entlastungsbetrag, der auch das Kindergeld erhält.
RA Andreas Renz Rechtsanwalt und Fachanwalt