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Steuererklärung 2019

|   Finanztipp

Für viele gibt es Spannenderes, als sich gleich zu Beginn des neuen Jahres mit der Steuererklärung zu befassen.

Wenn es jedoch um die Erstattung zu viel gezahlter Steuern geht, sollte man das nicht auf die lange Bank schieben. Denn das Anfertigen der Steuererklärung bedarf einer soliden und detaillierten Vorbereitung. Ist man zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, muss diese für das Jahr 2019 bis zum 31. Juli 2020 erfolgen. Eine Verlängerung dieser Frist ist in der Regel per formlosen Antrag an das Finanzamt möglich. Besteht keine Verpflichtung, kann man für das Jahr 2019 bis zum 31. Dezember 2023 einen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung stellen.

Wenn Sie beim Finanzamt die Erstattung von Steuerabzügen erreichen wollen, benötigen Sie eine Steuerbescheinigung Ihrer Bank. Wenden Sie sich an Ihren Kundenberater: Er hilft Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen gerne weiter.

Mark Stehle

Genobank Mainz eG
Hauptstraße 106-110
55120 Mainz
Telefon 06131 69940

www.genobank-mainz.de

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