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Post von der Polizei

|   Rechtstipp

Im Briefkasten liegt ein amtlicher Umschlag: Eine Vorladung von einer Polizeidienststelle. Darin wird dem Empfänger vorgeworfen, eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat begangen zu haben. Er wird aufgefordert, sich zu einer Vernehmung an einem bestimmten Tag bei der Polizei einzufinden. Was ist zu tun? Im „Kleingedruckten“ findet sich, dass, unabhängig von der Frage, ob der Vorwurf zutrifft oder nicht, kein Beschuldigter verpflichtet ist, Aussagen bei der Polizei zu machen. Insbesondere dann, wenn nicht klar ist, um welchen Sachverhalt es sich handelt, ist es ratsam, von diesem Recht Gebrauch zu machen, da man schnell Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens werden kann. Hier ist dann auch zu überlegen, einen Anwalt einzuschalten, da nur dieser Akteneinsicht erhält. Erst nach erfolgter Aktenein-sicht sollte man sich dann zur Sache äußern.

Thomas Busch
Rechtsanwalt

Rechtsanwälte Busch und BurgerHauptstraße
11255120 Mainz
Tel. 06131 96966-0
Fax 06131 96966-33
kanzlei(at)rabusch-mz.de
www.rabusch-mz.de

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