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Steuererklärung 2021

|   Finanztipp

Gute Vorbereitung ist wichtig

Es gibt sicherlich spannenderes, als sich gleich zu Beginn des neuen Jahres mit der Steuererklärung zu befassen. Wenn es jedoch um die Erstattung zu viel gezahlter Steuern geht, sollte man sie nicht auf die lange Bank schieben. Sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, muss die für 2021 bis zum 31.07.2022 erfolgen.

Aus diesem Grund sollten Sie bei Ihrer Bank rechtzeitig eine Steuerbescheinigung beantragen. Diese ist erforderlich, wenn Sie beim Finanzamt die Erstattung von Steuerabzügen erreichen wollen, die von der Bank für Sie an das Finanzamt abgeführt wurden, wie z. B. die Abgeltungssteuer. Falls Sie Fragen haben, steht Ihnen Ihr Bankberater gerne zur Verfügung.

Mark Stehle, Vorstand

Genobank Mainz eG
Hauptstraße 106-110, 55120 Mainz
Telefon 06131 69940
www.genobank-mainz.de

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