NEUES WEG (WEMoG) Chance oder Fluch!?
Die WEG-Reform ist zum 1.12.2020 in Kraft getreten. Das Reformgesetz bringt für WEG-VerwalterInnen und
WohnungseigentümerInnen deutliche Veränderungen mit sich.
In der Praxis hat sich einiges durch die WEG-Reform (WEMoG) geändert, sowohl für WEG-VerwalterInnen als auch für WohnungseigentümerInnen.
Einige der wichtigsten Neuerungen der WEG-Reform sind zum Beispiel:
• JEDE Versammlung ist beschlussfähig
• Online-Teilnahme an Versammlung möglich nach Beschluss
• Bauliche Maßnahmen mit einfacher Mehrheit möglich unter Berücksichtigung der Kostentragung
• E-Mobilität für E-Pkw, Anspruch auf Ladeeinrichtung für jeden, behindertengerechter Aus- und Umbau, Einbruchschutz, Anschlussfür schnelles Internet.