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Die Grundsteuerreform kommt: Eigentümer müssen Erklärung einreichen

|   Finanztipp

In Deutschland müssen in den nächsten Monaten rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu
bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedet haben. Das Bundesverfassungsgericht
fordert diese Neuregelung, da der bislang von den Finanzämtern berechnete Wert der Grundstücke und Gebäude auf veralteten Zahlen beruhte (Westen 1964 / Osten 1935). Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 01. Januar 2022 zugrunde gelegt. Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Grundstücke mehrere
Jahre Zeit benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der (dann neuen) Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen. Für jedes Grundstück und jeden Betrieb
der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümerinnen und Eigentümer daher in diesem Jahr 2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer
Form abgeben.
Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden zudem ab Mai im Regelfall mit einem Schreiben einschließlich einer Ausfüllhilfe durch die rheinland-pfälzische Finanzverwaltung informiert, aus dem weitere Einzelheiten ersichtlich sind. So müssen die verpflichteten Eigentümerinnen und Eigentümer diese Daten, laut Vorlage der Finanzverwaltung, noch um die selbst ermittelten Werte ergänzen. Dies sind Wohn- und Nutzflächen, z. B. Kopien aus Bauunterlagen (Wohnflächenberechnungen), Anzahl der Wohnungen, Anzahl der Garagen bzw. Tiefgaragenplätze und Baujahr. Die Abgabe soll dann ab Juli 2022 über das ELSTER-Portal (Elektronische Steuererklärung) möglich sein. Die Abgabefrist
endet am 31. Oktober 2022. Die Finanzverwaltung arbeitet unter Hochdruck, alle diese selbst gesteckten Ziele auch zu ermöglichen, zumal die Erklärungen allesamt elektronisch zu er- und übermitteln sind – unter anderem durch das Steuerportal der Finanzverwaltung (Elsterprogramm) oder über Ihren Steuerberater, unter Anwendung einer Drittsoftware (DATEV, Addison). Als Eigentümer eines Grundstückes sind Sie unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet, am Neubewertungsverfahren teilzunehmen. Hierzu ist einiges an Vorbereitungen zu treffen.
Als Berater in allen steuerrechtlichen Belangen, unterstützen wir – ebenso wie alle anderen Steuerberatungskanzleien – Sie gerne und können auch den Prozess und die Abwicklung mit den Finanzbehörden für Sie übernehmen. Vorbereitende Tätigkeiten, wie zum Beispiel das Beibringen entsprechend benötigter Unterlagen, sollten bereits jetzt vorgenommen
werden.

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Wollstädter und Löffler
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