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Besteuerung privater Kapitalanlagen

|   Finanztipp

Zum Jahreswechsel ist die Anhebung des Sparerpauschbetrages geplant – von 801 Euro bei Alleinstehenden und 1.602 Euro bei Verheirateten/Lebenspartnern auf 1.000 Euro/2.000 Euro ab dem kommenden Jahr. Bis zur Höhe des Sparerpauschbetrages sind private Kapitalerträge nicht abgeltungsteuerpflichtig. Anleger mit gültiger Nichtveranlagungsbescheinigung zahlen keine Abgeltungsteuer. Private Kapitalerträge werden bereits seitens der Bank mit 25 Prozent pauschal besteuert (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Damit sind alle sonstigen steuerlichen Ansprüche abgegolten. Privatanleger müssen diese Erträge daher nicht mehr in der jährlichen Einkommensteuererklärung angeben. Damit entfallen lästiger Papierkram und Bürokratie. Bei allen Themen rund um Sparen und Geldanlage steht Ihnen Ihr Bankberater gerne mit qualifizierter Beratung zur Seite. Vereinbaren Sie am besten schon heute einen Termin!



Mark Stehle
Vorstand Genobank Mainz eG
Hauptstraße 106-110, 55120 Mainz
Telefon 06131 69940
www.genobank-mainz.de

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