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Chancen-Aufenthaltsrecht

|   Rechtstipp

Im Dezember 2022 ist das neue Chancen-Aufenthaltsrecht für Ausländer in Kraft getreten.

Im Dezember 2022 ist das neue Chancen-Aufenthaltsrecht für Ausländer in Kraft getreten. Während eine Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Ausländer bisher erst nach 8 Jahren Aufenthalt in Deutschland zu erhalten war – bei Familien genügen 6 Jahre – kann ein Ausländer nach der neuen Vorschrift § 104 c AufenthG dann eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate bekommen, wenn er sich am 31.10.2022 bereits 5 Jahre in Deutschland aufgehalten hat, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung in Deutschland bekennt und keine Verurteilungen wegen vorsätzlicher Straftaten vorliegen. In diesen 18 Monaten können dann die Voraussetzungen für eine weitergehende Aufenthaltserlaubnis erfüllt werden. Die Regelung ist befristet bis zum 31.12.2025. Genauere Einzelheiten können im Rahmen einer anwaltlichen Beratung abschließend geklärt werden.

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