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Wie konkret muss eine Vorsorgevollmacht sein?

|   Rechtstipp

Die regelmäßig in einer Vorsorgevollmacht enthaltene Patientenverfügung soll gewährleisten, dass dem Willen des Patienten auch dann entsprochen wird, wenn er ihn selbst nicht mehr mitteilen kann.

Durch Unfälle oder plötzliche Erkrankungen können in diese Situation Menschen jeden Alters kommen. Der Bundesgerichtshof hat in verschiedenen Entscheidungen der letzten Jahre sich dazu geäußert, wie konkret die entsprechenden Verfügungen ausgestaltet sein müssen. Allgemeine Anweisungen, wie die Aufforderung, „ein würdevolles Sterben“ zu ermöglichen, reichen hierbei nicht aus. Vielmehr müsse die Konkretisierung durch die Benennung bestimmter ärztlicher Maßnahmen in bestimmten Behandlungssituationen erfolgen.

Auch nach den höchstrichterlichen Vorgaben fällt es nicht leicht, eine im Fall des Falles wirksame Regelung zu treffen, sodass sich die Inanspruchnahme juristischer Beratung bei der Abfassung einer Vorsorgevollmacht empfiehlt.

Rechtsanwalt Thomas Busch

Rechtsanwälte Busch & Burger
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